Professionalität Zuverlässigkeit gepflegtes Erscheinungsbild Kompetenz sicheres Auftreten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastro-Service Rahn

AGB

1. Leistungen

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behalten wir uns Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, dem Auftraggeber zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluß

Aufträge sind nur dann verbindlich wenn die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt.

3. Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Kunde zur fristgerechten Begleichung von 100 % der Getränke-/Lebensmittelkosten ohne jeden Abzug per Überweisung auf unser Konto. Nachträglich georderte - Getränke-/Lebensmittell werden bar am Veranstaltungstag verrechnet - soweit nicht anders vereinbart -. Die vereinbarten Dienstleistungen und/oder Ausstattungen werden im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Abzug fällig. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

4. Stornoregelungen

Bei Absage durch den Auftraggeber bis 21 vor Beginn der Veranstaltung erhebe ich eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 25,-€. Bei Absage ab 20 Tagen vor Beginn der Veranstaltung gelten folgende Stornobedingungen:

bis 14 Tage vor Beginn der VeranstaltunG 25% der vereinbarten Dienstleistungs-/Ausstattungskosten

bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Dienstleistungs-/Ausstattungskosten

bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75 % der vereinbarten Dienstleistungs-/Ausstattungskosten

danach 100% der vereinbarten Dienstleistungs-/Ausstattungskosten

Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Nachweis geringerer Kosten zu erbringen. Reine - bereits angewiesene - Getränke-/Lebensmittelkosten werden bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu 100% erstattet, soweit sie noch nicht für die Veranstaltung verwendet wurden.

5. Haftung

a) Gastroservice-Rahn schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Dies gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

Alle Mitarbeiter werden von uns sorgfältig ausgewählt, ausgebildet und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen.

b) Die Veranstaltungen sind zum Teil mit Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von uns nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Für Beeinträchtigungen der Veranstaltung durch Witterungseinflüsse können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

c) Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Es muss mit einer Zeitverschiebung bis zu 30 min gerechnet werden (z.B. Stau).

d) Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, können keine Schadensersatzansprüche an Gastroservice - Rahn gestellt werden.

6. Mängelrüge

Mietkochen: Etwaige Beanstandungen sind durch den Kunden sofort vor Ort anzuzeigen. Das Recht zur Wahl auf Wandlung oder Nachbesserung behalten wir uns vor. Buffets: Die erhaltene Ware ist unverzüglich und mit der dem Kunden zumutbaren Sorgfalt zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder einer Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung, ist dies sofort in schriftlicher Form festzuhalten und zu übermitteln. Werden Mängel erst am Tag nach Vertragserfüllung angezeigt, bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder andere Schadensersatzansprüche gegen Gatroservice -Rahn.

7. Ausstattungszubehör

Die dem Kunden überlassenen Ausstattungsgegenstände sind spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Beschädigte oder fehlende Ausstattungsgegenstände stellen wir dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.

8. Nutzungsrechte

Die von Gastroservice - Rahn angefertigten und/oder vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von uns und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.

9. Sonstige Bestimmungen

a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Gastroservice - Rahen anerkannt wurden oder unstreitig sind. Eine Abtretung von Forderungen des Auftraggebers gegen Gastroservice - Rahn ist ausdrücklich nicht gestattet.

c) Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlichen sich zwischen Gastroservice - Rahn und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz vom Gastroservice.

d) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Stand 01.01.2009